Info 1 für Sturmschädeneinsätze (für Privat, Unternehmen und BOS):
Bitte beachten Sie, dass ein Bereitschaftseinsatz ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung (zzgl. Rüstzeit von 10 Min. bis Abfahrt)
bis Ende des Einsatzes (Ankunft an unserem Firmenstandort) abgerechnet wird. Die anfragende Person ist Rechnungsempfänger und daher Zahlungspflichtig. Die Bereitschaftsarbeiten beschränken sich
auf Sicherung und grober Säuberung des Einsatzortes ohne Großmaschinen, wie z.B. Arbeitsbühnen (soweit möglich). Z.B.: Sicherung von abgebrochenen Ästen in der Krone, Zerschneiden eines
umgefallenen Baumes, der auf einer Gartenhütte, Straße, Gartenzaun etc. liegt.
Eine Entsorgung des Biomateriales ist nicht im Bereitschaftsdienst enthalten.