Info 1 für Sturmschädeneinsätze (für Privat, Unternehmen und BOS):
Bitte beachten Sie, dass ein Bereitschaftseinsatz ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bis Ende des Einsatzes (Ankunft an
unserem Firmenstandort) abgerechnet wird. Die anfragende Person ist Rechnungsempfänger und daher Zahlungspflichtig (Ausnahme besteht bei schriftlicher Zahlungsanweisung). Die
Bereitschaftsarbeiten beschränken sich auf Sicherung und grober Säuberung des Einsatzortes ohne Großmaschinen, wie z.B. Arbeitsbühnen oder Autokränen (soweit möglich). Z.B.: Sicherung von
abgebrochenen Ästen in der Krone, Zerschneiden eines umgefallenen Baumes, der auf einer Gartenhütte, Straße, Gartenzaun etc. liegt.
Eine Entsorgung des Biomateriales ist nicht im Bereitschaftsdienst enthalten.