Allgemeine Verkaufs-, Dienstleistungs- und Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Patrick Kauper (nach­folgenden „Wir" oder „Verkäufer" genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Käufer" genannt) über die von uns angebotenen Waren und Artikel schließen.

Geschäftsbedingungen des Auftraggeber oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer Ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen

Das Produktangebot richtet sich gleichermaßen an Unternehmer und an Verbraucher. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

'ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der

weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB) und

- ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 I BGB).

             Erweiterungen sowie Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, ins Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Email, nicht ausreichend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)     Alle Preisangeben und Angebote in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und weiteren Werbe­materialien sind unverbindlich und frei bleibend.

(2)     Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von T.A.U.M Patrick Kauper noch nicht angenommen Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen, Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

(3)     Bei Annahme von Aufträgen wird die Bonität des Kunden vorausgesetzt. Macht der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder fehlt die Kreditwürdigkeit objektiv, können wir vom Vertrag zurücktreten.

(4)     Nur die von uns vorgenommenen Maße sind dem Vertrag zugrunde zu legen. Wird ausnahms­weise aufgrund von Maßangaben des Kunden mit der Arbeit begonnen, so trägt für die Richtigkeit jedes dieser Maße allein der Kunde die Verantwortung.

(5)    Nur für Unternehmer gilt:

Die Angaben von T.A.U.M Patrick Kauper zu Gegenständen der Lieferung oder Leistung (z.B. technische Daten, Gewichte, Maße, Angaben zu Belastbarkeit oder Toleranz) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Obereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1)     Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich ab unserem Standort 91315 Zentbechhofen, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung.

(2)     Entfällt

(3)     Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefer- und Leistungs­umfang. Sonder- oder Mehrleistungen werden gesondert berechnet.

(4)     Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir bei Kunden nur gegen Überweisung! Auf Wunsch des Kunden, welcher schriftlich mitzuteilen ist, liefern wir die Ware auch gegen Barzahlung in unseren Geschäftsräumen in Zentbechhofen aus oder bieten eine Zahlung per Paypal an.

(5)     Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Spätestens nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

(6)     Die Annahme von Schecks ist nicht vorgesehen.

§ 4 Aufrechnung. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Sicherheitsleistung

Werden zwischen Vertragsabschluss und dem Lieferzeitpunkt Tatsachen bekannt, wonach das Leistungsvermögen des Kunden sich nicht unerheblich verschlechtert hat, so können wir die Erfüllung einer Lieferverpflichtung von der vorherigen Gegenleistung oder von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

(1)     Lieferungen erfolgen ab Lager Zentbechhofen

(2)     Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist an dem der Auftrag beendet ist, hat PK Forstdienstleistung die Lieferung der Ware oder der Dienstleistung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. 12 Wochen abzuschließen.

(3)     Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen. soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material ­oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie, Rohstoffen oder Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung und Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vorn Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungstermine uns den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auf­traggeber in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung unter Angabe der Gründe gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden 20 % des Auftragswertes als Stornierungskosten gegenüber dem Auftraggeber fällig. Diese sind wie Rechnungskosten zu behandeln und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

(4)     Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Aufforderung nicht ab, so sind wir berechtigt, die Abnahme zu klagen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten. Im Falle des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung sind wir berechtigt,

 

 

unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 7% der Auftragssumme als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern (pauschalisierter Schadensersatz).

       Nur für Unternehmer gilt zusätzlich:

Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

- Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers - vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung um den Zeitraum verlangen, in dein der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

- Teillieferungen seitens des Verkäufers sind dann gerechtfertigt, wenn

> die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist

> Die Lieferung der restlichen bestellen Waren sichergestellt ist

> dein Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen

- Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine

Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen

Lieferbedingungen beschränkt.

§ 7 gilt nur für Unternehmer: Erfüllungsort, Verpackung, Versand, Abnahme, Gefahrenübergang

(1)     Für alle Verpflichtungen aus dein Vertragsverhältnis gilt, soweit nichts anderes schriftlich bestimmt ist Zentbechhofen.

(2)     Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3)     Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritter auf den Auftraggeber über Dies gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Aufraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

(4)     Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 8% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lagergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5)     Die Versicherung der Sendung gegen Diebstahl-, Transport-, Bruch-, Feuer und Wasser­schäden oder sonstige versicherbare Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten.

§ 8 Sachmängel und Gewährleistung

(1)     Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Ist der Kunde Verbraucher gilt die Gewährleistung 12 Monate ab Lieferung.

(2)     Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Auftraggeber von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, so können wir zwischen einer Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail akzeptiert) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Wir können die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(3)     Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. den Kaufpreis zu mindern, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen geltend zu machen.

(4)     Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Käufer genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

(5)     Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(6)     Eine im Einzelfall mit den: Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren, Artikel oder Produkte erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für-Sachmängel.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz

(1)     Die Haftung des Verkäufers gegenüber Forderungen auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt

(2)     Die Haftung des Verkäufers gegenüber Forderungen wegen Lieferverzugs ist - ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf einen Betrag von 8% des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

(3)     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem 'Produkthaftungsgesetz.

(4)     Soweit der Verkäufer technische Auskünfte technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört geschieht dies unentgeltlich sowie unter Ausschluss jeglicher Haftung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Kaufpreisansprüche des Kunden aus einer eventuellen Weiterveräußerung des gelieferten Artikels vor vollständiger Bezahlung tritt der Kunde an uns zur Sicherheit ab.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)     Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2)     Im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts tragen Sie nach näherer Maßgabe des Inhalts der nachfolgenden Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung.

§ 12 Gerichtsstand

Im Fall dass der Kunde Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtstand Bamberg.

 

 

 

 

 

§ 13 Stornierung

Falls der Kunde sich bei Warenkäufen nach Auftragsbestätigung und vor Warenauslieferung dazu entschließt den Vertrag zu kündigen, fallen Stornierungskosten in Höhe von 20 % des ursprünglichen Auftragswertes an.

Bei Dienstleistungen gilt folgendes:

Stornierung bis 6 Monate vor Auftragsdatum: 0% Stornokosten*
Stornierung unter 6 Monaten bis 3 Monate vor Auftragsdatum: 10% Stornokosten*
Stornierung unter 3 Monaten bis 4 Wochen vor Auftragsdatum: 25% Stornokosten*
Stornierung unter 4 Wochen bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 50% Stornokosten*

Stornierung unter 2 Wochen bis 1 Woche vor Auftragsdatum: 60% Stornokosten*

Stornierung ab einer Zeit unter 1 Woche vor Auftragsdatum: 70% Stornokosten*

 

*Jeweils anteilig zum ursprünglichen Auftragswert

 


Diese sind wie Rechnungskosten zu behandeln und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Bei Vermietungen gilt: 
Im Falle einer unberechtigten Annahmeverweigerung des Mieters beginnt die Mietzeit am ersten Tage des Angebotes des Vermieters bzw. Anzeige der Verfügbarkeit. Dies setzt eine bereits vereinbarte Anmietung voraus. Es gelten die normalen Tagesmieten. 

 

 

Bei Lehrgängen ist eine Stornierung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei. Falls eine Stornierung innerhalb der 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgt, kann keine Rückerstattung der Kursgebühr vollzogen werden, bzw. die Kursgebühr wird in vollem Umfang fällig. 

 

Für Fehler des Lehrgangsteilnehmers, die der Kursveranstalter nicht zu verschulden hat und die dazu führen, dass der Teilnehmer den Kurs nicht antreten oder abbrechen muss, ist der Lehrgangsveranstalter nicht haftbar. Die volle Lehrgangsgebühr wird fällig wenn der Kursteilnehmer bereits im Kurs tätig ist oder sich innerhalb des 14 Tägigen Zeitraumes vor Lehrgangsbeginn befindet. 

 

§ 14 Vermittlungen

Im Falle einer Vermittlungsdienstleistung haben wir unsere Leistung erbracht, sobald die Möglichkeit besteht, dass ein Vertragsschluss zwischen unserem Kunden und einem Dritten zustande kommen könnte oder ein Kontakt zwischen unserem Kunden und einem Dritten hergestellt wurde.

 

§ 15 Vermietungen

 

Im Falle einer Vermietung von Werkzeug und Ausrüstung der Firma TAUM Patrick Kauper an einen Kunden gilt Folgendes:

 

Absatz 2 Art des Gebrauchs durch den Mieter

1. Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter.

2. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten, noch den Gebrauch oder die Mitbenutzung in sonstiger Weise überlassen oder gestatten.

3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig.

 

4. Falls der Mieter gegen diese Vereinbarungen (§2 / 1-3) verstößt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter einen Pauschalbetrag von 100,- € in Rechnung zu stellen.

 

Absatz 3 Betriebsanleitung, Erklärung und grundlegende Sicherheitseinweisung

2. Der Vermieter ist bereit den Mieter in angemessenem Umfang in den Mietgegenstand einzuweisen. Die Einweisung erfolgt am Firmensitz des Vermieters oder durch eine Bedienungsanleitung.

 

3. Falls die Einweisung an einem anderen Standort ausgeführt werden soll, trägt der Mieter eine Anfahrtspauschale von 30,- €.

 

Absatz 4 Eigentum

1. Der Mietgegenstand bleibt während der Dauer des Mietvertrages, Eigentum des Vermieters.


Absatz 
5 Kennzeichnung des Mietgegenstandes

1. Der Mieter darf die vom Vermieter an dem Mietgegenstand angebrachten Kennzeichnungen, Aufkleber, Nummern, oder andere Schriften nicht schädigen, abändern, entfernen oder unkenntlich machen.

 

2. Falls der Mieter gegen diese Vereinbarung verstößt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter einen Pauschalbetrag von 30,- € in Rechnung zu stellen.

 

Absatz 6 Übergabe

1. Der Vermieter wird den Mietgegenstand in sicherem, sauberen, vollgetanktem und betriebsfähigem Zustand zur Abholung durch den Mieter bereit halten oder Fristgerecht versenden. Im Falle einer verzögerten Auslieferung des Mietgegenstandes durch den Postdienstleister, ist der Vermieter nicht haftbar. Die Einhaltung des Termins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Mieters voraus.

2. Im Falle von höherer Gewalt verschiebt sich der Übergabetermin um eine angemessene Zeit.

3. Sofern sich die Übergabe des Mietgegenstandes auf Wunsch oder Verschulden des Mieters verzögert, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu berechnen.

 

 

Absatz 7 Gefahrtragung

 

1. Der Mieter trägt die Gefahr für den Mietgegenstand für den gesamten Zeitraum von der Übergabe des Mietgegenstandes bis zum Wiedereintreffen beim Vermieter.

 

Absatz 8 Miete und Kaution

1. Die Miete wird wie im Angebot vereinbart gerechnet.

 

2. Die Miete ist nach Zugang der Rechnung, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen beim Vermieter per Überweisung zu zahlen.

3. Vor der Übergabe des Mietgegenstandes hat der Mieter eine vorab vereinbarte Kaution zu hinterlegen. 

4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu.

 

Absatz 9 Besondere Pflichten des Mieters nach Ingebrauchnahme

1. Der Mieter verwendet den Mietgegenstand nur in einem angemessenem und üblichen Zustand.

2. Überbeanspruchung des Mietgegenstandes ist zu unterlassen.

3. Bei einer Mietdauer von über einem Kalendermonat hat der Mieter den Mietgegenstand nach 31 Kalendertagen auf eigene Kosten fachmännisch zu pflegen und zu warten. Der Mieter weißt dies durch entsprechende Nachweise nach.

4. Der Mieter hat alle Sicherheits-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die mit dem Besitz und Gebrauch des Mietgegenstandes einhergehen zu befolgen.

 

5. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen frei, die sich aufgrund der schuldhaften Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen durch den Mieter ergeben.

 

Absatz 10 Mängelansprüche

1. Der Mieter hält den Mietgegenstand auf seine Kosten in einem sicheren und betriebsfähigen Zustand.

2. Auftretende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich per Mail oder Whatsapp und Telefon zu melden.

Absatz 11 Haftung

1. Falls bei der Rückgabe des Mietgegenstandes, Schäden oder Verschmutzungen die nicht vereinbart waren, am Mietgegenstand vorhanden sein sollten, die der Mieter oder ein Dritter verursacht haben, liegt die volle Haftung auf Seiten des Mieters.

2. Für eine eventuelle Reinigung des Mietgegenstandes, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Pauschale in Höhe von 40,-€ in Rechnung zu stellen. (Siehe §13 / 3)

 

3. Geht während der Dauer des Mietvertrages der Mietgegenstand verloren, oder der Mietgegenstand wird so beschädigt, dass eine weitere Benutzung aus Sicherheitsgründen oder vermietungstechnischen Gründen (z.B. keine Weitervermietung möglich weil unvollständig oder beschädigt) nicht möglich ist, oder es tritt ein Totalschaden ein, so hat der Mieter eine Entschädigung in Höhe des derzeitigen Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes und es Zubehöres zu leisten. 

4. Bis zum Eingang der vollwertigen Ersatzleistung ist eine im Auftrag vereinbarte Ersatzmiete (Ausgewiesen als Miete pro weiterem Tag) weiter zu zahlen.

5. Im Schadensfall wird geleistete Kaution vom Vermieter komplett oder teilweise einbehalten, um den Schaden zu begleichen.

6. Falls die Kaution für die Begleichung der Kosten nicht ausreichend ist, wird die Restsumme dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

7. Im Falle einer Anmietung bei der am Mietgegenstand, Schneide- oder Sägeketten verbaut sind, sind Diese im Zustand der Wiederschärfung mit abzugeben. Falls also eine Schneid- oder Sägekette nicht wieder schärfbar oder beschädigt ist, wird dem Mieter eine Pauschale von 30,- € pro besagter Schneid- oder Sägekette berechnet.

 

Absatz 12 Besichtigungsrecht des Vermieters

1. Der Mieter hat dem Vermieter oder dessen Beauftragten auf Wunsch, jederzeit nach Absprache während einer Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr Zutritt zum Mietgegenstand zu gewähren, um Gebrauch und Betriebsbereitschaft des Mietgegenstandes zu überprüfen.

2. Evtl. daraus entstehende Kosten trägt der Mieter.

 

Absatz 13 Mietzeit

1. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Mietgegenstandes im Sinne von §6.

2. Im Falle einer unberechtigten Annahmeverweigerung des Mieters beginnt die Mietzeit am ersten Tage des Angebotes des Vermieters bzw. Anzeige der Verfügbarkeit. Dies setzt eine bereits vereinbarte Anmietung voraus. Es gelten die normalen Tagesmieten. 

3. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in vollgetanktem, betriebsbereitem, ordnungsgemäßem und sicherem Zustand, vollständig und von groben Verschmutzungen gereinigt.

4. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht in den vereinbarten Zuständen, so ist der Mieter dazu verpflichtet die Kosten der Zustandswiederherstellung zu tragen.

5. Die Anmietung läuft bis zum vereinbarten Termin. Sollte die Vermietung länger andauern, wird ein vereinbarter Mietpreis weiter gezahlt. 

6. Die Rückgabe erfolgt am Standort des Vermieters. Falls der Mieter eine Rückgabe außerhalb des Standortes wünscht, ist der Vermieter berechtigt eine Aufwandspauschale in Höhe, von 20,- € zu berechnen.
7. Verweigert der Mieter die Annahme nach Absatz 13 Satz 2 so ist Dieser zum Ausgleich des Auftragsausfalles zum Schadensersatz verpflichtet. 

 

Absatz 14 Fristlose Kündigung durch den Vermieter

1. Der Vermieter ist in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen:

a. Wenn der Mietgegenstand unsachgemäß nach §9 oder §10 gebraucht wird.

b. Wenn der Mieter seinen Zahlungspflichten aus diesem Vertrag nicht nach kommt

 

c. Wenn der Mieter seinen Pflichten aus §12 nicht nach kommt

 

Absatz 15 Tankkosten

 

1. Falls eine vereinbarte Betankung des Mietgegenstandes vom Mieter nicht durchgeführt wurde, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter, Tankkosten in Höhe von 1,90 €/L in Rechnung zu stellen.

§ 16 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.