Jährliche Unterweisung für Motorsägenführer – gesetzlich vorgeschrieben nach DGUV 214-059 / §12 ArbSchG
Warum ist die jährliche Motorsägenunterweisung Pflicht?
Wer beruflich mit der Motorsäge arbeitet oder diese im Einsatz nutzt, ist gemäß DGUV Information 214-059 und §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, jährlich an einer Motorsägenunterweisung teilzunehmen.
Dies betrifft sowohl gewerbliche Motorsägenführer als auch Angehörige von Feuerwehren und Behörden.
Ohne gültige jährliche Unterweisung droht der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Für wen ist die Motorsägen-Unterweisung verpflichtend?
Unternehmen und Betriebe, die Mitarbeiter mit Motorsägen einsetzen
Feuerwehren → Pflicht laut DGUV Vorschrift 49 §8 Abs. 1
Kommunale Bauhöfe / Forstbetriebe
THW, Polizei, Bundeswehr, Behörden
Forstwirte, Forsthelfer, Baumpfleger
Was beinhaltet die jährliche Pflicht-Unterweisung Motorsäge?
Aktuelle gesetzliche Grundlagen (DGUV, ArbSchG, BetrSichV)
PSA-Unterweisung → persönliche Schutzausrüstung korrekt anwenden
Gefährdungsbeurteilung & Unfallverhütung
Auffrischung der Fäll- und Aufarbeitungstechniken
Praxisnahe Beispiele & Tipps für sicheres Arbeiten
Spezifische Inhalte für Feuerwehr-Einsatzkräfte
Wartung und Pflege der Motorsäge
Notfallmanagement & Verhalten bei Forstunfällen
Nachweis / Dokumentation
→ Es wird kein separates Zertifikat ausgestellt.
→ Die Unterweisung wird von uns rechtskonform in den Unternehmerdokumenten des Betriebes oder der Feuerwehr gekennzeichnet und gegengezeichnet.
→ Damit ist der gesetzliche Nachweis im Rahmen der jährlichen Pflichtunterweisung erfüllt.
Kursdetails & Kosten
Ort: In Ihrer Betriebsstätte / Gerätehaus (Inhouse-Schulung) oder bei uns vor Ort
Dauer: ca. 3 Stunden (Normale Unterweisung), ca. 2 Stunden (Feuerwehr)
Kosten:
Normale Motorsägenunterweisung: 60,00 € inkl. MwSt. pro Teilnehmer
Feuerwehr-Unterweisung: 35,70 € inkl. MwSt. pro Teilnehmer
Teilnehmer: ab 18 Jahren
Voraussetzung: vorhandener Motorsägenschein / Grundausbildung
Besonderheiten für Feuerwehren & Behörden
Wir bieten speziell angepasste Motorsägenunterweisungen für Feuerwehren gemäß DGUV Vorschrift 49 §8 Abs.1 an.
→ Auch als Inhouse-Schulung am Abend möglich.
→ Auf Wunsch kostenlose PSA-Besichtigung und Beratung.
Warum PK Forstdienstleistung?
✅ rechtskonforme Unterweisung mit Eintrag in Unternehmerdokumentation
✅ flexibel bei Ihnen vor Ort oder in unserem Schulungsraum
✅ langjährige Erfahrung & KWF-zertifizierte Ausbilder
✅ optimiert für den Feuerwehrdienst & kommunale Anforderungen
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